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Das Olympia-Ehrenzeichen wurde durch die Verordnung des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler vom 4. Februar 1936 (RGBl. I 51) als besondere Auszeichnung für Leistungen beim Zustandekommen der Olympischen Spiele 1936 gestiftet und für Verdienste um die Deutschland übertragenen Sommer- und Winterspiele verliehen.
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Das Olympia-Ehrenzeichen ist ein aus fünf Balken bestehender, weiß emaillierter, goldumrandeter Stern, der von fünf goldenen geriften Strahlen unterbrochen wird. Die Mitte des Sterns trägt die fünf olympischen Ringe. Über dem oberen Strahl schwebt mit ihm verbunden, das Hoheitsabzeichen des Deutschen Reiches in weißer goldumrandeter Emaille. Der Entwurf der Auszeichnung stammt vom Professor Waldemar Raemisch.
Mit der Verordnung vom 31. Juli 1936 (RGBl. I 577) wurde zusätzlich zum Olympia-Ehrenzeichen eine Erinnerungsmedaille für die Olympischen Spiele 1936, die Olympia-Erinnerungsmedaille, gestiftet. Sie zeigt im Avers die steinerne Säule des Olympiastadion Berlin. Darüber sind die 5 olympischen Ringe sowie die Jahreszahl 1936 erhaben eingeprägt. Vor der Säule ist mittig der Reichsadler mit ausgebreiteten Schwingen zu sehen, der in seinen Klauen einen Lorbeerkranz hält, in dem sich ein auf dem Kopf stehendes Hakenkreuz befindet. Auf der Rückseite steht in Großbuchstaben FÜR VERDIENSTVOLLE MITARBEIT BEI DEN OLYMPISCHEN SPIELEN 1936 zu lesen. Darunter befinden Eichenblätter. Die Maße der Medaille betragen 3,6 cm (Höhe), 3,2 cm (Band) (Breite), 3,6 cm (Durchmesser).