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Die Dienstauszeichnung für den Reichsarbeitsdienst war eine Dienstauszeichnung für alle Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes, die per Verordnung am 30. Januar 1938 von Adolf Hitlergestiftet wurde.
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Die am gleichen Tag erlassene Satzung der Dienstauszeichnung für den Reichsarbeitsdienst bestimmt dann die weiteren Einzelheiten dieser Auszeichnung, die in ihrem vollen Inhalt lautete: Die Dienstauszeichnung für den Reichsarbeitsdienst ist eine Anerkennung für treue Dienstleistungen im Reichsarbeitsdienst.[1] Ihre Verleihung erfolgte in vier Stufen: