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Das Olympia-Ehrenzeichen wurde durch die Verordnung des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler vom 4. Februar 1936 (RGBl. I 51) als besondere Auszeichnung für Leistungen beim Zustandekommen der Olympischen Spiele 1936 gestiftet und für Verdienste um die Deutschland übertragenen Sommer- und Winterspiele verliehen.
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Das Ehrenzeichen existiert in zwei Klassen sowie einer Erinnerungsmedaille für alle anderen Helfer: